Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rogner International Hotels & Resorts
1.Abschluß des Vertrages
1.1.Der Vertrag ist unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen
abgeschlossen, sobald das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige
Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt wird/werden. Soweit
zeitlich noch möglich, wird das Hotel Reservierungen dem Gast
schriftlich bestätigen und um Rückbestätigung des Gastes bitten. Bei
Reservierungen über das zentrale Rogner International Reservierungsbüro
erhält der Besteller fernmündlich eine Reservierungsnummer. Auf Wunsch
wird dem Besteller diese Reservierungsnummer schriftlich bestätigt,
soweit dies aus zeitlichen Gründen noch möglich ist. Werden vom Hotel
erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so wird
die getroffene Vereinbarung gegenstandslos.
1.2.Ist der Besteller Vollkaufmann, so haftet er selbst für alle
vertraglichen Verpflichtungen neben den von ihm angemeldeten
Gästen/Teilnehmer.
1.3.Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der
Anmeldung ab, wird der abwechselnde Inhalt der Bestätigung für den Gast
und den Hotelier dann verbindlich, wenn der Gast nicht umgehend nach
Erhalt der Reservierungsbestätigung ausdrücklich widerspricht.
2.An-und Abreise
2.1.Hotels Ohne anderslautende schriftliche
Abmachung ist der Zimmerbezug (Check In Time) nicht vor 16Uhr des
Anreisetages möglich und muß die Zimmerrückgabe (Check Out Time) bis
11Uhr des Abreisetages erfolgen. Bei einer vorgesehenen Abreise nach
11Uhr soll der Gast dem Empfang dies mitteilen, sofern das Hotel dem
zustimmt, ist bei Abreise bis 18Uhr der halbe Zimmerpreis, nach 18 Uhr
der volle Zimmerpreis zu bezahlen. Die Anreise bei reservierten Zimmern
muß bis spätestens 18Uhr des Anreisetages erfolgen. Geschieht dies
nicht, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei garantierten
Reservierungen durch Vorauszahlung, Voucher oder Angabe der
Kreditkartennummer eines vom Hotel akzeptierten
Kreditkartenunternehmens gilt dies nicht.
2.2.Ferienwohnungen Die Ferienwohnungen können am Anreisetag nicht vor
17Uhr bezogen werden und müssen am Abreisetag bis spätestens 10Uhr
geräumt sein. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 10Uhr soll der Gast
dem Empfang dies mitteilen. Sofern das Hotel zustimmt, ist bei Abreise
bis 18Uhr der halbe Wohnungspreis, nach 18Uhr der volle Wohnungspreis
zu bezahlen.
3.Leistungen und Preise
3.1.Welche Leistungen vertraglich
vereinbart sind, ergibt sich aus den Abgaben in der
Reservierungsbestätigung und aus der Ausschreibung im Prospekt.
3.2 Erhält der Gast bei Vollpension am ersten Tag im Hotel ein
Mittagessen , so endet die Leistung mit dem Frühstück, beginnt sie mit
dem Abendessen, so endet sie mit dem Mittagessen. Bei Halbpension wird
im allgemeinen das Abendessen gegeben.
3.3. Eine Rückvergütung oder Minderung für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.
3.4 Verbindlichkeit von Angeboten
3.4.1 Die ausgezeichneten Katalog bzw. Listenpreise sind Inklusivpreise
und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer
(Mwst.)
3.4.2.Ändert sich nach Vertragsabschluß die gesetzliche Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
4.Zahlung
4.1.Der im Rahmen der Reservierung vereinbarte Preis kann bei Anreise verlangt werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
4.2.Bei Aufenthalten von mehr als 3 Tagen behält sich Rogner International vor, eine Zwischenrechnung zu stellen.
4.3.Zahlungsverzug berechtigt Rogner International zur Verweigerung von
weiteren Leistungen aus dem etwa noch laufenden Vertrag sowie zum
Rücktritt von Verträgen über künftige Leistungen; darüber hinaus ist
Rogner International zur Berechnung des dabei entstehenden
Ausfallschadens in gleicher Weise berechtigt, als wenn dieser Rücktritt
vom Gast erklärt worden wäre.
4.4.Soweit nicht ohnehin Vorauszahlungen zu leisten sind, werden alle
Forderungen des Hotels bei der Abreise des Gastes fällig und sind im
Hotel zu erfüllen.
4.5.Erfüllungsort für diese Zahlungsverpflichtungen bleibt daher der
Sitz des Hotels auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen
die Forderung kreditiert und/oder aufgrund besonderer Rechnungsstellung
und Vereinbarung erst später fällig wird.
5.Stornierung
Etwaige Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind nur zu folgenden Bedingungen möglich:
5.1.Logis (bis zu 14 Personen-Individualgast)
5.1.1.Arrangements
Eine Stornierung ist bis zum 22.Tag vor Ankunft kostenlos möglich. Bei
Stornierung zwischen dem 21.Tag und 15.Tag vor dem Anreisetermin werden
50% vom Arrangementpreis berechnet. Bei Stornierung zwischen dem 14.
und 4. Tag vor dem Anreisetag berechnet Rogner International 70% vom
Arrangementpreis. Bei Stornierung ab dem 3.Tag vor Anreisetag werden
80% vom Arrangementpreis berechnet. Bei Nichtanreise ohne vorheriger
Stornierung berechnet Rogner International 90% vom Arrangementpreis.
5.1.2.Hotelzimmer Eine Stornierung ist kostenlos bis zu 24 Stunden vor
dem Anreisetag möglich. Bei Stornierung nach dieser Frist bzw.
Nichtanreise ohne vorherige Stornierung wird der vollständige
Logisbetrag für die erste Übernachtung berechnet. Dies gilt jedoch
nicht zu Zeiten von Messen oder sonstigen Großveranstaltungen in der
jeweiligen Region des Hotels. In diesem Fall ist eine kostenlose
Stornierung nur bis zum 30.Tag vor dem Anreisetag möglich. Bei
Stornierung nach dem 30.Tag vor Anreise bzw. Nichtanreise ohne
vorherige Stornierung berechnet Rogner International den vollständigen
Logisbetrag für den gesamten gebuchten Zeitraum.
5.1.3.Ferienwohnungen Eine Stornierung bis zum 45. Tag vor Reiseantritt
ist möglich, wobei eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,-- erhoben
wird. Bei Stornierung vom 44. bis zum 30.Tag vor dem vereinbarten
Anreisetermin berechnet Rogner International 25% ,bei Stornierung ab
dem 29.Tag 70% ,bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung 80% des
vereinbarten Preises.
6.Haftung
6.1.Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als
solcher oder als Gastgeber haften gegenüber Rogner International in
vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte und
verschuldete Schäden.
6.2.Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der vom Gast
überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Aufhebung des
Vertragsverhältnisses, ohne daß hierdurch der Anspruch auf das
vereinbarte Entgelt gemindert wird.
6.3.Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung
seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine
Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Hotelier dem
Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung
gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
6.4.Das Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des ABGB.
Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die
Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände beläßt, unverschlossen
bleiben. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände in den in den
Zimmern befindlichen Safes zu hinterlegen.
6.5.Rogner International haftet für
6.5.1.die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,
6.5.2.die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen in den Rogner International Hotels.
6.6.Rogner International haftet nicht für die Leistungen der durch
Rogner International vermittelten Hotels (Kooperationspartner von
Rogner International).
6.7.Der Gast/Veranstalter ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden
Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und evtl. Schaden gering zu halten. Der
Gast/Veranstalter ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der Hotelleitung mitzuteilen. Kommt der Gast diesen Verpflichtung nicht
nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
6.8.Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten ist vom
Gast selbst zu verantworten. Der Gast ist angehalten, Sportanlagen,
Geräte und Fahrzeuge auf jeden Fall vor Inanspruchnahme zu überprüfen.
Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten
auftreten, haftet Rogner International nur im Falle eines Verschuldens.
Der Abschluß einer Sport-Unfallversicherung wird empfohlen.
7. Allgemeine Hinweise
7.1 Tiere dürfen von den Gästen nur nach
vorheriger Zustimmung der Hotelleitung und gegen Berechnung eines
Zuschlages mitgebracht werden.
7.2.Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erledigen.
Schadensersatzansprüche aus fehlender Erfüllung sind jedoch
ausgeschlossen.
7.3 Auskünfte jeder Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.
7.4. Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage gegen
Kostenerstattung nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer
Aufbewahrung bis zu 6 Monaten nach diesem Zeitraum werden diese
Gegenstände verwertet.
7.5. Nachrichten, Post und Warensendungen werden für die Gäste mit
Sorgfalt behandelt . Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung
und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust,
Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
7.6. Transport Bei einer unentgeltlichen Beförderung von Personen und
Gepäck ist die Haftung von Rogner International für Personen und
Sachschäden auf die gesetzliche Kfz- Versicherung beschränkt. Für
Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.
7.7. Kurtaxe / Ortstaxe Die ortsüblichen Taxen sind im Hotel, Arrangement- und Ferienwohnungspreis nicht enthalten.
8. Ergänzende besondere Hinweise für Ferienwohnungen
8.1. Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser, Heizung und Endreinigung sind
im Reisepreis eingeschlossen (Ausgenommen lt. Preisliste explizit
ausgeschlossen).
8.2. Die Ferienwohnung darf nur von der im Prospekt angegebenen und in
der Reservierungsbestätigung ausgefüllten Anzahl von Erwachsenen und
Kindern bewohnt werden. 8.3.Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den
Fällen gestattet, in denen der Prospekt dies ausdrücklich zuläßt oder
das Hotel dem vorher zugestimmt hat.
8.4. Die angegebenen An und Abreisetermine sind bindend.
8.5. Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und
evtl. Gemeinschaftseinrichtung pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem
verpflichtet, den während des Aufenthalts durch sein Verschulden oder
das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu
ersetzen. 8.6. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag
als Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder
Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit oder das Inventar bei
Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand gereinigt
zurückgegeben worden sind.
8.7. Bei der Abreise sind Ferienwohnungen im besenreinen Zustand zu
hinterlassen. Bleibt benutztes Geschirr stehen, wird ein Zuschlag
erhoben.
9. Allgemein
9.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck - und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
9.2 Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn Sie vom Hotelier schriftlich bestätigt worden sind.
9.3
Gerichtstand Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner
Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des
Gerichtes am Betriebsort vereinbart.
9.4 Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das
die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen
Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.
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